
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
©Max Neudert
Für Ihren Fall gehe ich davon aus, dass Ihr Kind die Staatsangehörigkeit von Ihnen und Ihrer Frau erhält
Wichtig ist nur, dass Sie die Staatsbürgerschaft nur annehmen können, wenn die Staatsangehörigkeitsreform bereits in Kraft ist - das ist zu April 2024 geplant.
Ob Sie damit allerdings im konkreten Fall riskieren, dass der Antrag abgewiesen (und nicht nur zurückgestellt) wird, wenn die Behörde ihn schon vor Erfüllung des Mindestaufenthalts prüft, besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (...)
Es ist laut Bundesinnenministerium geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft tritt.
Die Beibehaltungsgenehmigung wird abgeschafft
Allerdings bin ich weiterhin zuversichtlich für die Reform. Die Ampel-Koalition ist stabil. Der Bundesrat - über den die CDU/CSU sonst Einfluss nehmen könnte - ist nur mitberatend tätig und kann das Gesetz nicht aufhalten.