Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 03.01.2024

Ich stimme Ihnen vor  diesem Hintergrund auch zu, dass es sinnvoll ist - wie im Koalitionsvortrag vorgesehen - die Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre abzusenken. 

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Auch nach der Reform wird es auf jeden Fall so sein, dass nur Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB XII einer Einbürgerung entgegenstehen.

Hakan Demir
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SPD
• 02.01.2024

Sie können dann also neben der deutschen auch bspw. die italienische, namibische und / oder japanische Staatsbürgerschaft besitzen. Es wird keinen Unterschied mehr zwischen EU- und nicht-EU-Ländern geben.

Hakan Demir
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SPD
• 04.01.2024

Zunächst ist es so, dass eine Einbürgerung immer auf Antrag erfolgt und nicht automatisch rückwirkend wird für bestimmte Fallgruppen.

Hakan Demir
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SPD
• 03.01.2024

Von deutscher Seite wird es in Zukunft keine Beschränkungen bei der Mehrstaatigkeit mehr geben.

Hakan Demir
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SPD
• 05.01.2024

Zu Ihrem konkreten Fall: wenn während der Gültigkeit der Einbürgerungszusicherung das neue Gesetz in Kraft tritt, sind Sie ja nicht mehr verpflichtet, Ihre Staatsbürgerschaft auch tatsächlich niederzulegen.

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