
Für die SPD ist klar: Es wird kein Zurück geben bei der Staatsangehörigkeitsreform. Wir haben die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt und sie bleibt bestehen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
©Max Neudert
Für die SPD ist klar: Es wird kein Zurück geben bei der Staatsangehörigkeitsreform. Wir haben die doppelte Staatsangehörigkeit eingeführt und sie bleibt bestehen, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Es ist auch bei Arbeitslosigkeit weiterhin möglich, eingebürgert zu werden. Es ist aber richtig, dass die Behörde vor Ort dies im konkreten Einzelfall prüfen muss und ich Ihnen daher kein generelles Ja oder Nein mitteilen kann.
Das LEA hat alle offenen Einbürgerungsanträge - insgesamt 40.000 - von den Bezirksämtern übernommen und digitalisiert diese. Dies benötigt sehr viel Zeit - dann aber können die Anträge schneller bearbeitet werden. Neue Anträge sind sofort digitalisiert, deswegen geht es hier schneller. Nichtsdestotrotz ist das lange Warten eine missliche Situation.
Ich kann Ihnen auf jeden Fall versichern: die SPD steht zu der Reform.
Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Ausweises oder Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben.
Ziel der Untätigkeitsklage ist es, Verwaltungsverfahren zu beschleunigen und den Zugang zu staatlichen Leistungen oder Entscheidungen zu erleichtern