Das Offenbarungsverbot wird nun auch weiter ausgeweitet auf enge Familienangehörige (Ehepartner:innen, Verwandte in grader Linie, anderer Elternteil des Kindes) für den Fall, dass sie in Schädigungsabsicht handeln.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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