
Die gerade verabschiedete Einbürgerungsreform hat keine Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis.
©Max Neudert
Die gerade verabschiedete Einbürgerungsreform hat keine Auswirkungen auf die Niederlassungserlaubnis.
Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen.
Dementsprechend kann der Begriff nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern benötigt einen Ersatzbegriff, beziehungsweise eine Ersatzformulierung.
Ja, die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit gilt für alle Menschen in Deutschland, die Anspruch auf eine weitere Staatsangehörigkeit haben
Sowohl Seite 8 (Gesetzesänderung) als auch Seite 19 (Gesetzesbegründung) beschreiben die gleichen Voraussetzungen. Alle drei Punkte müssen erfüllt sein.
Ein Einspruch des Bundesrats gegen die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist sehr unwahrscheinlich