
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
©Max Neudert
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Nach neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten soll.
Unter dem Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen auch die Achtung der Menschenrechte und Prinzipien wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die weltanschauliche Neutralität des Staates und Religionsfreiheit, die Achtung der besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel und Jüd:innen, Meinungs- und Pressefreiheit.
Bereits im Koalitionsvertrag hatte sich die Koalition auf eine Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes geeinigt. Im jetzt anstehenden parlamentarischen Verfahren werden wir den Gesetzentwurf sorgfältig beraten.
Bis zum Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte Staatsangehörigkeiten in der Regel nicht vorgesehen. Entsprechend verlieren bis dahin Deutsche bei Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit ihre alte Staatsangehörigkeit.
Die doppelte Staatsangehörigkeit wird für alle möglich sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob neben der deutschen eine Staatsbürgerschaft aus Syrien, der Türkei, Senegal oder eben Kosovo vorliegt.