
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.
©Max Neudert
Laut neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums soll die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten.
Nein, diese Information ist falsch.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Korrekt. Mit der Staatsangehörigkeitsreform, die wahrscheinlich zu April 2024 in Kraft tritt, sind doppelte Staatsangehörigkeiten erlaubt. Damit können Sie neben der deutschen weitere Pässe besitzen.
Wir gehen nun in den parlamentarischen Prozess und nach neuesten Informationen aus dem Bundesinnenministerium soll die Staatsangehörigkeitsreform - und damit die doppelte Staatsangehörigkeit - rund um den April 2024 in Kraft treten.
Das nachhaltigste und damit wichtigste Mittel, um steigenden Strompreisen vorzubeugen, besteht darin, die Umsetzung der Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu gestalten