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Frage von Joachim R. •

Frage an Guntram Schneider von Joachim R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Minister Schneider,

Sie werden in verschiedenen Pressemitteilungen mit folgenden Aussagen zitiert:
„Sozialminister Guntram Schneider mahnte Geschlossenheit an. Der frühere DGB-Chef erklärte, angesichts einer Nullrunde werde kein Beamter der Armut zum Opfer fallen.“

Meine Quelle ist die Rheinische Post vom 27.06.2013.

Da es bisher keine Richtigstellung gibt, gehe ich davon aus, dass dies so von Ihnen gemachte Aussagen sind. Dazu nun meine Fragen:

Soll diese Aussage die dem Dienstherren obliegenden Begründungs-, Überprüfungs- und Beobachtungspflichten abdecken?

Ist Ihre Aussage dahingehend zu verstehen, dass Beamte ab A11/A13 bisher nicht amtsangemessen zu hoch besoldet werden?

Sind Sie der Auffassung, dass die Vorgaben des § 33 GG für die Landesregierung allgemein und insbesondere für Sie nicht bindend sind, so dass Sie die Besoldung nach Gutdünken festlegen werden?

Ist die Mahnung zu Geschlossenheit der SPD Fraktion als Hinweis auf die Weiterführung der Politik der völligen Dialogverweigerung bzw. auf den Wunsch nach zusätzlicher Verschärfung der Auseinandersetzung mit DGB, DBB seitens der Landesregierung zu verstehen?

Für eine Darstellung Ihrer Haltung, bzw. eine Richtigstellung der Aussagen wäre ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Reißig

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