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Gunter Zimmermann
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Frage von Rüdiger S. •

Frage an Gunter Zimmermann von Rüdiger S. bezüglich Innere Sicherheit

Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?

Die Diskussion nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt immer mehr zu. Sind sie der Meinung, dass eine Anhebung auf 67 Jahre wirklich sinnvoll ist. Polizeibeamtinnen und - beamte haben eine vorgezogene Altergrenze von 60 Jahre. Soll diese aus gunten Gründen eingeführte Altersgrenze ihrer Meinung nach auch angehoben werden.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Seidenspinner,

grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Leistungselemente bei der Polizei im Besonderen und im Öffentlichen Dienst im Allgemeinen in die Besoldung einbezogen werden müssen. Allerdings - dies schreibe ich auch als Selbst-Betroffener, nämlich als Lehrer - kann ich nur feststellen, dass bisher nicht sehr überzeugende Vorschläge vorgebracht wurden, um die Leistungen im Öffentlichen Dienst miteinander zu vergleichen. Meine persönliche Meinung, dass Kriterien wie Kundenbeurteilung, quantitative Zielerfüllungen und ähnliche Maßstäbe stärker berücksichtigt werden müssen.

Dass die Altersgrenze bei der Polizei vorgezogen bleiben muss, ist meines Wissens Konsens. Sie sollte also nicht angehoben werden.

Freundliche Grüße

Ihr Gunter Zimmermann