
(...) Ich verstehe Ihre spezielle Sensibilisierung hinsichtlich der Datensicherheit angesichts der jüngsten Vorfälle bei der Deutschen Telekom, bin aber der festen Überzeugung, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt, die strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen muss, soweit damit beispielsweise gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen wurde. (...) Unabhängig davon wird zu prüfen sein, ob das derzeit geltende Recht an wirklich allen Stellen einen hundertprozentigen Schutz der Kundendaten gewährleistet- dies hat die Bundesregierung bereits in die Wege geleitet. (...)