Gunter Fritsch
SPD
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Frage von N. K. •

Frage an Gunter Fritsch von N. K. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder hat 2006 in einem Musterprozess im
Fall Scheerer (Baumschule in Fredersdorf bei Strausberg) den Verkauf eines
zu DDR Zeiten zwangsenteigneten Grundstücks für rechtswidrig erklärt. Im
rechtskräftigen Urteil wurde nach Mitteilung von rbb-online vom 06.12.2006
(22:05 Uhr), siehe unten angegebenen Link, Ihre Verantwortlichkeit festgeschrieben. Wie konnte es zu der gerügten, schwerwiegenden Rechtsverletzung kommen? Wieviele ähnliche
Fälle gibt es allein in Strausberg?

http://www.sfb.de/klartext/beitrag/2006/designierte_brandenburgische.html

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

da die Fragesteller M. F. und N. K. nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes in Hoppegarten nicht bekannt sind, aber Ihre Fragestellungen thematisieren, muss ich annehmen, dass es sich hierbei um Ihre "Künstlernamen" handelt. Gestatten Sie mir also, Ihnen direkt zu antworten.

Als Mitarbeiter für den Bundestag wissen Sie, dass die Kommunalreform Ergebnis eines Gesetzgebungsverfahrens des Brandenburger Landtages ist und nicht eine Entscheidung des Landtagspräsidenten. Zum politischen Rückzug von Herrn Schulz sollten Sie ihn selbst fragen. Üblicherweise motivieren in der SPD die Ortsvereinsvorsitzenden ihre Mitglieder zu aktiver politischer Mitarbeit. Schließlich wollen wir alle gemeinsam die bei der letzten Landtagswahl verlorenen Wahlkreise zurück erobern.

Zum Umgang mit zu DDR-Zeiten enteigneten Grundstücken hat der Bundestag das Investitionsvorrganggesetz erlassen, um Arbeitsplätze und Unternehmen in der ehemaligen DDR eine Überlebenschance zu geben. Im Kreis Strausberg sind von über 35.000 Rückgabefällen einige vor Gericht gelandet, wobei die Kläger in noch viel weniger Fällen Recht bekamen. Im Fall Scherer haben sowohl das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (als im Verfahren von 2006 Beklagter) als auch die Treuhand, die Bezirksverwaltung und die erste gerichtliche Instanz der Verwaltungsentscheidung des Landkreises Recht gegeben. Dass der Kläger 16 Jahre später auf ein Gericht trifft, dass seine Rechtsauffassung teilt, ist in einem Rechtsstaat offenbar durchaus möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Fritsch