(...) Die Bundesagentur für Arbeit (BA, ehemals Bundesanstalt für Arbeit) ist das Verwaltungsorgan, das in Deutschland für die Arbeitsvermittlung und -förderung sowie die Leistungsgewährung unter anderem des Arbeitslosengeldes I zuständig ist, sie ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Finanziert wird die BA vor allem durch Sozialversicherungsbeiträge Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie Bundesmitteln. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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