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Günther Oettinger
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Frage von Lukas S. •

Frage an Günther Oettinger von Lukas S. bezüglich Bildung und Erziehung

Was machen sie gegen die analphabeten in den Schulen!!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stoll,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 16. März 2006, zu der ich Ihnen folgendes mitteilen kann. In Baden-Württemberg besteht allgemeine Schulpflicht, und zwar für alle Kinder und Jugendlichen, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die bis zum Stichtag (für 2006 ist das der 31. August 2006) das sechste Lebensjahr vollendet haben. Sie umfasst die Grundschule, eine darauf aufbauende Schule und ggf. die Berufsschule. Verpflichtender Schulbesuch und Analphabetismus schließen sich von daher regelmäßig aus.

Bei der möglicherweise von Ihnen gemeinten Schülergruppe kann es sich nur um Kinder (vereinzelt vielleicht auch Jugendliche) handeln, die als schulpflichtige Kinder oder Jugendliche in eine Klassenstufe aufgenommen werden, in der bereits Grundlagen des Schreibens und Lesens vermittelt sind. Vereinzelt können dies Kinder sein, die zum Beispiel im Alter von 8 Jahren (Grundschulklasse 2 oder 3) hier als schulpflichtige Kinder aufgenommen werden. Die betroffene Schule kann in diesen Fällen verschiedenste Möglichkeiten zur raschen Integration nutzen, die innerhalb der schulischen Angebote gemacht werden können. Unter anderem zählen zu diesen Maßnahmen die eingerichteten Vorbereitungs- und Förderklassen für Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse. Die Klassen werden mit einem hohen Differenzierungsgrad, der sich auch an der Leistungsfähigkeit und den Vorkenntnissen der Kinder orientiert, geführt. In Einzelfällen kann hierbei auch ein von den Grundlagen her sehr individuell angelegter Alphabetisierungskurs gehören.

Darüber hinaus ist in diesen gravierenden Einzelfällen auch zu prüfen, ob in Verbindung mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde vor Ort ein flexibel zu organisierendes, individuelles Lernarrangement (z. B. separates zeitlich befristetes Stützangebot an der Schule) zur Integration in die Regelklasse erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Politik der CDU finden Sie unter www.cdu-bw.de. Ich bitte Sie herzlich, weitere Fragen direkt an mich zu adressieren - und zwar über das Kontaktformular auf meiner Homepage: www.guenther-oettinger.de/index.php?id)7.

Mit freundlichen Grüßen

Günther H. Oettinger MdL
Ministerpräsident