
(...) An dieser Stelle nur kurze Anmerkungen: In den Bayerischen Landtag ziehen nur die Parteien ein, die landesweit mindestens 5 Prozent der Gesamtstimmen (also Summe aus Erst- und Zweitstimmen) erreicht haben. Es gilt also eine so genannte 5-Prozent-Hürde. (...)