Frage an Günther Beckstein von Norbert G. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in Ihrem Wahlprogramm heißt es so schön Opferschutz vor Täterschutz.
Gilt dieser Wahlprogrammpunkt auch für Justizopfer?
Wie hoch sind die offiziellen Zahlen von Bay. Justizopfern und welche Entschädigungszahlungen wurden geleistet ?
Sehr geehrter Herr Grohe,
vielen Dank für ihre Frage. Die Menschen fühlen sich sicher auf Bayerns Straßen und Plätzen - zu Recht! Konsequente Verfolgung von Straftaten und Vandalismus, null Toleranz für Verbrechen, Opferschutz vor Täterschutz - dafür haben Polizei und Justiz Rückendeckung bei Politik und Bürgern und das macht den Freistaat zum Marktführer in Sachen Sicherheit. Bayern hat die niedrigste Kriminalitätsbelastung und die höchste Aufklärungsquote in Deutschland. Zu einem hohen Sicherheitsstandard gehört auch ein effektives Hilfeleistungssystem bei Not- und Unglücksfällen. Die CSU wird diesen Weg als Markenzeichen ihrer Politik fortsetzen."
Mit Opferschutz ist hier natürlich der Schutz von Kriminalitätsopfern gemeint, dem ich mich besonders verpflichtet fühle.
Wo Menschen arbeiten, passieren aber natürlich auch bei größter Sorgfalt Fehler, die anderen einen Schaden verursachen. Das gilt natürlich auch bei staatlichem Handeln. Unser Rechtsstaat hält ein umfassendes Instrumentarium bereit, um diejenigen, die durch fehlerhaftes staatliches Handeln einen Schaden erlitten haben, zu entschädigen. Das halte ich für richtig und selbstverständlich. Bitte haben Sie im Übrigen Verständnis dafür, dass ich hier auf die Schnelle nicht die genauen Zahlen und Daten parat habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günther Beckstein, MdL
Bayerischer Ministerpräsident