Portrait von Günther Beckstein
Günther Beckstein
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Günther Beckstein zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hans-Joachim H. •

Frage an Günther Beckstein von Hans-Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Beckstein,

unter der Überschrift "Günther Beckstein sorgt sich um den Rechtsstaat" berichtete Frau Domscheit-Berg über ein Gespräch, welches sie am 06.12.2012 auf der Demokratietagung in Speyer mit Ihnen zum Fall "Mollath" führte ( http://www.wolfgang-dudda.de ).
In gewissem Kontrast hierzu steht ein vom 16.11.2012 datiertes Schreiben, als dessen Verfasser der Richter i.R. Rudolf Heindl - wohnhaft in 91239 Henfenfeld und bekannt als ehemaliger Richter am Amtsgericht Ihrer Geburtsstadt Hersbruck - benannt ist. In diesem, im Internet inzwischen weit verbreiteten Schreiben werden die Gerichtsverfahren gegen Herrn Mollath und weitere Personen als von "Organisierter Kriminalität in der Bayerischen Justiz" manipuliert bezeichnet und werden Sie, sehr geehrter Herr Dr. Beckstein, beschuldigt, quasi der Drahtzieher dieser "Organisierten Kriminalität" (Schwarzgeld, Drogen etc.) zu sein: Vorwürfe, die angesichts Ihrer Persönlichkeit als ehemaliger Bayerischer Innenminister und ehemaliger Bayerischer Ministerpräsident, als Synodaler der evangelischen Kirche und als Verfasser des Buches "Die zehn Gebote" geradezu ungeheuerlich erscheinen.

Gestatten Sie mir deshalb, dass ich mich mit einer naheliegenden Frage direkt an Sie wende:

Haben Sie gegen den Verfasser des Schreibens vom 16.11.2012 Strafanzeige gestellt bzw. was ist der Grund, falls Sie in dieser Sache nichts unternommen haben und nichts unternehmen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Joachim Hölle

Portrait von Günther Beckstein
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Damen und Herren,

in obiger Angelegenheit teile ich mit, dass das LG Nürnberg-Fürth auf meinen Antrag hin folgende Einstweilige Verfügung erlassen hat:

Dem Antragsgegner (Rudolf Heindl) wird bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu € 250000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu6 Monaten, für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung verboten zu behaupten, der Antragsteller (Beckstein) biete Dritten eine Schiene zur Steuerhinterziehung und Schwarzgeldverschiebung

Er habe kriminelle Subsysteme geführt und Dritte hierzu zugelassen

Er habe Provisionen für die Zulassung zum Verschiebesystem erhalten

Er habe Schwarzgeldverschiebung als todsicheren Tipp angepriesen

Er habe ein Netzwerk aufgebaut, über welches man Schwarzgeld zu Bankhäusern in die Schweiz schaffen lassen konnte

LG Nürnberg-Fürth, AZ 14 O 9438/12

Weitere rechtliche Schritte (Unterlassungserklärung, Strafanzeige sind eingeleitet)

Ich werde gegen jeden gerichtlich vorgehen, der behauptet, ich hätte irgend etwas mit dem Fall Mollath zu tun.

Ich kenne weder Frau noch Herrn Mollath, noch hatte ich irgendwas mit dem ganzen Fall zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
G. Beckstein