(...) Bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird generell nicht mehr zur Voraussetzung der Einbürgerung gemacht, dass zuvor die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird. Die Frage, ob mit der deutschen Einbürgerung die Staatsangehörigkeit des anderen Mitgliedstaates fortbesteht, hängt allein davon ab, ob dessen Recht dies zulässt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

