
(...) zu 1.) Die GEMA-Gebühren auf den CD/DVD-Rohling bezahlen Sie aufgrund der Regelung des § 53 UrhG zur Privatkopie, nur wenn es die Regelung zur Privatkopie nicht gäbe, würden Sie keine GEMA-Gebühren bezahlen. Wenn wir also die Urheberrechtsabgaben nicht erheben würden, müssten wir jegliche Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon von Verfassungswegen verbieten. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen, ich möchte es nicht. (...)