
(...) Mit der Verordnung wird u.a. der bisher dem Rundfunkdienst zugewiesene Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zugewiesen, letztlich mit dem Ziel, die sog. „Weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten durch das Heben der „Digitalen Dividende“ zu schließen. (...)