
(...) nach meiner Auffassung sind Rechtsbrüche nie hinzunehmen. Sofern Sie sich auf mein Abstimmungsverhalten im Parlament beziehen, stellt dies keinen Rechtsbruch, sondern die Ausübung eines parlamentarischen Rechts in der Demokratie dar. Die Entscheidungen stehen in Einklang mit deutschem Verfassungsrecht und europäischem Recht. (...)