
(...) Im Übrigen müssen die Eltern nach meiner Einschätzung in der Regel selber entscheiden, ob eine Beschneidung dem Wohl ihres Sohnes dient. Denn es sind die Eltern, die -- in den Grenzen unserer Rechtsordnung -- den Inhalt des Kindeswohls festlegen. Sie dürfen sich bei Entscheidungen zur Gesundheit ihres Kindes auch von religiösen Motiven leiten lassen, solange die Behandlung bzw. (...)