(...) Ihre Bedenken sind aus meiner Sicht aber nicht unberechtigt. Natürlich bedeutet eine Einschränkung des Internetverkehrs einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Frage besteht darin, ob dieser Eingriff berechtigt ist und ob das Verfahren geeignet ist, die Ziele der Maßnahme zu erreichen. (...)
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