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Frage von Michael S. •

Frage an Günter Gloser von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Glosser,
was Sie Ihren Wähler und dem Steuerzahler antun ist (meinem Dafürhalten nach) übertrieben und schamlos.
Vor Monaten erst 9% Diätenerhöhung, jetzt mit Hinweis auf den öffentlichen Dienst wieder 6% mehr?

Hat auch der öffentliche Dienst im November 9% mehr erhalten?

Was bekommen die Rentner? 1% mehr Rente? Warum passen Sie Ihre Diäten nicht deren Erhöhung an?

Da wird über eine Haushaltskonsolisierung geredet, aber bei Ihnen (den Politikern) scheint der Anfang nicht gesucht zu werden. Wenn, dann sollen doch bitte alle anderen sparen, aber nicht Sie.

Ist das nicht eine gewisse Form der "Selbstbedienung"? Nichts gegen eine anständige Bezahlung, aber schauen Sie doch auch mal über den Tellerrand hinweg raus zum "normalen" Bürger, dessen Gehaltserhöhungen der letzten Jahre nichtmal eine Inflation ausgleichen, und treffen Sie dann eine Entscheidung.

Besten Gruß,
M.Sellig

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sellig,

nachdem sich die Aufregung rund um die geplante und dann abgesagte Diätenerhöhung in den Medien nun etwas gelegt hat, möchte ich auf Ihre Frage vom 08. Mai zurückkommen und Ihnen antworten.

Ich hatte Mitte November für die Diätenerhöhung gestimmt, denn ich hielt und halte die vereinbarte Erhöhung in zwei Schritten um 4,7% (2008) und 4,5% (2009) für angemessen und vertretbar.

Über die Frage, welche Bezahlung für Abgeordnete angemessen ist, lässt sich sicherlich endlos streiten. Abgeordnete bekommen deutlich mehr Geld als durchschnittliche Arbeitnehmer. Dafür ist aber auch ihre Arbeitsbelastung wesentlich höher. Vergleichbare Tätigkeiten in der Wirtschaft sind deutlich besser vergütet. Insgesamt halte ich die Diätenerhöhung für maßvoller als die Kritik, die an ihr geübt wird.

Mit dieser Diätenerhöhung werden die Abgeordnetengehälter an die Besoldungsgruppe der Bundesrichter (Besoldungsgruppe R 6) beziehungsweise eines kommunalen Wahlbeamten einer mittelgroßen Stadt (Besoldungsgruppe B 6) angepasst. Damit folgt der Bundestag einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1977, das bestimmte Orientierungsgrößen für die Entschädigung für Abgeordnete festlegte. Da es seitdem für die Parlamentarier jedoch mehr als ein Dutzend Nullrunden gegeben hat, liegen die Diäten mittlerweile etwa 950 Euro unterhalb dieser Besoldungsgruppe. Die Erhöhungen in 2008 und 2009 werden also das auffangen, worauf in der Vergangenheit verzichtet wurde.

Wir haben im November ganz klar gesagt: "Zukünftig wird die Abgeordnetenentschädigung nur erhöht, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit." Genau darum ging es bei der diskutierten und nun wieder abgesagten Erhöhung: Mit einem Jahr Verzögerung sollte die ausgehandelte Tariferhöhung des öffentlichen Dienstes auch für Abgeordnete gelten.

Deshalb war ich ausgesprochen verärgert, dass dies in der Öffentlichkeit nicht klar so gesagt wurde und schließlich die Erhöhung nach all dem Medienwirbel auf einen "besseren Zeitpunkt" verschoben wurde. Seit 1977 hat es nie einen guten Zeitpunkt für Diätenerhöhungen gegeben. Das wird auch so bleiben.

Das Verfassungsgericht hat es uns auferlegt, selbst über unsere Bezüge zu entscheiden. Diese Entscheidung würden viele Abgeordnete gern von anderer Stelle treffen lassen. Ich sage aber: Wir müssen das selbst entscheiden und wir sind deshalb in der Entscheidung auch frei, wenn auch viele mit dem Finger auf uns zeigen.

Kritik übe ich übrigens nach wie vor an der Altersvorsorge für Abgeordnete. Hier hätte ich mir schon im November eine grundlegende Reform gewünscht. Das ist leider am Widerstand der CDU/CSU gescheitert. Die nun vereinbarte Reduzierung der Altersvorsorge ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch ich halte eine weitergehende Reform für unabdingbar.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser