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Frage von Norbert H. •

Frage an Günter Gloser von Norbert H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Gloser,

ich kann nicht verstehen, wieso die Bundesregierung versucht, das von vielen UNO-Staaten angestrebte vollständige Verbot von Streubomben zu verhindern. Eingangs der fünftägigen Streubombenkonferenz im neuseeländischen Wellington forderte die deutsche Delegation am Montag den dort vorgelegten Vertragsentwurf für ein vollständiges Verbot durch fünf "technische" Ausnahmen und zwei politische Relativierungen aufzuweichen, unterstützt von Frankreich, Großbrittannien, der Schweiz und fünf weiteren Ländern (Quelle: Artikel von Andreas Zumach in der taz vom 19.02.08). Es kann doch keine "guten" Streubomben geben. Außer von fragwürdigen wirtschaftlichen Interessen kann es doch kein sinnvolles Argument für Streubomben geben, die großes Leid unter die Zivilbevölkerung bringen, auch noch lange nach den Einsätzen durch viele Blindgänger. Was hält Sie, Ihre Partei und die Bundesregierung davon ab, statt dieser Aufweichung alles dafür zu tun, auch andere Staaten vom Einsatz dieser Waffen abzubringen?

Mit freundlichen Grüßen,
Norbert Hütte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hütte,

danke für Ihre Frage zu diesem wichtigen Thema. Der Eindruck, dass Deutschland sich nicht für ein Verbot von Streubomben einsetzen, ist nicht richtig. Im Gegenteil:

Die Bundesregierung setzt sich intensiv für ein internationales Verbot von Streumunition ein. Das geschieht sowohl im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen als auch im Rahmen des „Oslo-Prozesses“. Wichtigstes Ziel der Bundesregierung dabei ist der verbesserte Schutz der Zivilbevölkerung.

Bei dem von Ihnen angesprochenen Treffen in Wellington/Neuseeland (18.-22.02.08) hat Deutschland die „Wellington-Erklärung“ für ein weltweites Verbot von Streumunition gezeichnet und damit sein Engagement für ein globales Verbot von Streumunition erneut bekräftigt.

Die Bundesregierung hat dort einen Stufenansatz vorgeschlagen, der zu einem umfassenden Verbot von Streumunition führen soll. Dabei ist es wichtig, diesen Prozess so zu gestalten, dass auch bisherige Besitzerstaaten von Streumunition einbezogen werden können, sie müssten ansonsten außen vor bleiben, was nicht im Sinne des gemeinsamen Ziels ist.

Dieses Vorgehen dient also ausdrücklich dem Ziel einer weltweiten Ächtung und Vernichtung der Streumunition unter größtmöglicher Beteiligung der internationalen Staatengemeinschaft.

In der zweiten Maihälfte 2008 werden die Verhandlungen in Dublin fortgeführt. Deutschland wird dann auch dabei sein. Genauso wie bei den weiteren Verhandlungen im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen. Dort werden auch die wesentlichen Staaten vertreten sein, die noch über Streumunition verfügen.

Die Bundesregierung hat übrigens schon 2006 sehr weitgehende Maßnahmen in einer „8-Punkte-Position“ beschlossen. Darin wird mittelfristig, das heißt bis voraussichtlich 2015, der einseitige Verzicht Deutschlands auf Streumunition angestrebt. Bis dahin plant die Bundeswehr keine Neubeschaffung von Streumunition und hat bereits mit der Vernichtung solcher Modelle begonnen, die eine Blindgängerrate von über 1% aufweisen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantwortet habe. Und dass die Verhandlungen möglichst bald zur völligen Abschaffung dieser Waffenart führen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser