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Frage von Harald W. •

Frage an Günter Gloser von Harald W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Auf meine Fragen vom 10.02.2011 gaben Sie mir am 25.02.2011 nur sehr ausweichende Antworten, die Nachfragen nötig machen:

1) Ich sehe keine unterschiedlichen Notwendigkeiten bezüglich der Sprachkenntnisse von Angehörigen des U.S. Militärs. Diese befinden sich in Deutschland, hier wird Deutsch gesprochen, deshalb ist es für mich eine Frage des Respekts, dass dieses U.S. Militärpersonal hierzulande auch Deutsch spricht. Warum soll ich als Deutscher in Deutschland mit jemand, der fremd in meinem Land ist, englisch sprechen müssen?

2) Fragen 2 und 3 waren an SIE persönlich gerichtet, als so genannter Volksvertreter. Ich wäre Ihnen deshalb immer noch sehr für eine Antwort verbunden!

3) Die Nutzung der Truppenübungsplätze mag nicht sofort kündbar sein, jedoch mit einer Frist von 2 Jahren. Erstens bin ich sehr wohl der Meinung, dass auch Vertreter der Opposition darauf Einfluss nehmen können, zweitens war Ihre Partei lange genug an der Macht, um hier etwas zu ändern. Drittens strebt Ihre Partei doch wohl auch wieder danach, an die Macht zu kommen. Werden Sie sich spätestens dann dafür einsetzen, dass die zum Großteil grundgesetz- und völkerrechtswidrige Nutzung der genannten Truppenübungsplätze durch die U.S. Armee beendet wird und ihre Truppen endlich aus Deutschland abgezogen werden? Wenn nein, warum nicht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weber,

auf Ihre Nachfragen antworte ich gerne, bitte Sie aber höflich, in ihren öffentlichen Korrespondenzen nicht den diffamierenden Begriff „so genannter Volksvertreter“ im Zusammenhang mit mir zu verwenden. Ich bin gewähltes Mitglied des Deutschen Bundestages und tituliere Sie ja auch nicht als „so genannter Bürger“. Es gehört für mich zum zentralen Bestandteil der politischen Kommunikationskultur, nicht diffamierend miteinander umzugehen. Zu ihren Nachfragen, die ich allerdings schon in meiner ersten Beantwortung weitgehend geklärt sehe, antworte ich:

Grundsätzlich ist es immer wünschenswert über gewisse Sprachkenntnisse eines Gast- oder Einsatzlandes zu verfügen. Dies gilt für jeden Bürger weltweit, der sich länger in einem fremden Land aufhält. Allerdings mache ich nochmals darauf aufmerksam, dass es unterschiedliche Notwendigkeiten bezüglich sprachlicher Qualifikationen von Soldaten in Kampfeinsätzen und von Soldaten bei Trainingseinsätzen in einem Partnerland gibt.

Zu Ihren Fragen Zwei und Drei:

Ich sehe nicht dass ich der richtige Adressat bin. Ich bin nicht der Auffassung, dass jeder auf alle Fragen antworten sollte. Das wäre Selbstanmaßung. Die Fragen sind an ein Mitglied der Bundesregierung gerichtet, die auch für deren Beantwortung zuständig ist, und nicht an einen Vertreter der Opposition im Parlament. Mir liegen hierzu nach wie vor keine aktuellen Erkenntnisse vor.

Die Nutzung der Truppenübungsplätze sind Bestandteil des Nato-Statutes. Außer der Linkspartei vertreten alle Parteien, die im Deutschen Bundestag vertreten sind, die Nato-Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland. Dies wird sich auch nach der nächsten Bundestagswahl nicht ändern. Bezüglich Ihrer von mir nicht geteilten Behauptung, die Nutzung der Truppenübungsplätze sei völkerrechts- und grundgesetzwidrig, steht Ihnen der rechtsstaatliche Weg einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht selbstverständlich offen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Gloser, MdB