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Frage von Peter K. •

Frage an Gudrun Kopp von Peter K. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag,

bitte, können Sie mir erklären, warum Parteiübergreifend und Medienübergreifend das SGB IV immer wieder als " Hartz IV " Gesetz bezeichnet und die Nutzer als Hartz IV Empfänger bezeichnet werden?

Der Namensgeber ist einschlägig vorbestraft !

Herzlichen Dank für Ihre Beantwortung meiner Frage.

Peter Katz

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Katz,

die Vorschläge der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die in Deutschland unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte, wurden von den Medien als "Hartz-Paket" betitelt. Die einzelnen Maßnahmen des Pakets haben mit den Kurzbezeichnungen "Hartz I", "Hartz II", "Hartz III" und "Hartz IV" in Form von Neologismen Eingang in den deutschen Sprachgebrauch gefunden. Die offizielle Bezeichnung für "Hartz IV" ist jedoch nach wie vor "Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt".

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp