(...) Es wird somit kein "Darlehen" gewährt, sondern die Unterhaltsforderungen werden vom Sohn auf das Jugendamt (teilweise) "verschoben". An der grundsätzlichen Unterhaltspflicht und auch der Zahlungspflicht ändert sich nichts. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

