
(...) Der Trick besteht darin, dass man zwei Hartz IV-Empfängerinnen und Empfänger (Ehefrau und Ehemann) addiert, nicht aber davon ausgeht, dass beide Eheleute einen gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Bei einer solchen Addition und Gegenüberstellung hat ein Ehepaar mit gesetzlichem Mindestlohn zweifellos mehr als ein Ehepaar mit Hartz IV. Das gilt auch, wenn je ein Einzelner bzw. (...)