
(...) Ihre Sorgen hinsichtlich des Militäreinsatzes in Syrien kann ich sehr gut nachvollziehen. (...) Eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb so schwer, weil wir kein Normenkontrollverfahren durchführen können. (...) Allerdings hat meine Fraktion dagegen geklagt, weil wir meinen, dass das Grundgesetz verletzt wird, wenn ein solches Normenkontrollverfahren nicht einmal durch die gesamten Abgeordneten der Opposition möglich ist. (...)