(...) Der große Erfolg besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht bestimmte Normen des Lissabon-Vertrages verbindlich für den Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung anders interpretiert hat als sie eigentlich zu verstehen gewesen wären. Dadurch werden viele Regelungen des Lissabon-Vertrages nicht so umgesetzt werden können, wie sich dies Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung bisher vorgestellt haben. (...)
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