Inwieweit Aussagen von Amtspersonen gegen das Grundgesetz verstoßen und/oder Straftatbestände erfüllen, kann durch entsprechende Strafanzeigen und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft festgestellt werden und ggf. zu entsprechenden Gerichtsurteilen führen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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