
(...) Es wäre durchaus erstrebenswert, nicht nur die aktuelle Fassung des Grundgesetzes, sondern auch die ursprüngliche, sowie die von Ihnen genannte Drucksache zum Unterrichtsgegenstand in unseren Schulen zu machen. Der Artikel 146 GG wurde deshalb nicht gestrichen, damit zu einem späteren Zeitpunkt doch noch eine Verfassung statt des Grundgesetzes ausgearbeitet und angenommen werden kann. (...)