
(...) Es ist eine Fehlkonstruktion in unserem Strafrecht, dass Eigentums- und Vermögensdelikte strenger bestraft werden als Körperverletzungen oder gar Sexualverbrechen. Das hängt damit zusammen, dass im Kapitalismus das Eigentum mehr galt als die Gesundheit der Menschen. Schritt für Schritt beginnt der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung zu korrigieren. (...)