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Was tun Sie dafür, uns Wahlberechtigten mehr politische Teilhabe an allen uns betreffenden Entscheidungen zu ermöglichen, als nur alle paar Jahre über den Parteienproporz abstimmen zu dürfen?
Ihre Frage vom 9. März hat mich erreicht. Seit Jahren kämpfe ich für die Zulassung von Volksentscheiden, die aber von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt wird. Wir müssen weiter gemeinsam dafür streiten.
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Es war ein linker Verlag, der sich jetzt auch der rechten Literatur widmet. Es gibt genügend rechte Verlage, die schon immer solche Bücher veröffentlichten. Da waren wir aber nie Autoren. Deshalb wollten wir dem Verlag erklären, weshalb wir bei ihm nicht mehr erscheinen werden.
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.