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Frage von Malte R. •

Warum müssen Privatpersonen ihre Wohnadresse öffentlich angeben, obwohl datenschutzfreundlichere Alternativen zur Rechtsdurchsetzung existieren?

Sehr geehrter Herr Gysi,

ich betreibe als Privatperson einen kleinen YouTube-Kanal mit eigener Musik. Dennoch bin ich verpflichtet, meine vollständige Wohnanschrift öffentlich im Internet anzugeben.

Dies greift erheblich in meine Privatsphäre ein und birgt reale Risiken, obwohl kein kommerzielles Angebot besteht.

Der Zweck der Impressumspflicht ist die Erreichbarkeit für Rechtsdurchsetzung. Dieser ließe sich jedoch auch durch einen Zugriff nur für Gerichte oder Rechtsanwälte sicherstellen, ohne öffentliche Adressveröffentlichung.

Warum hält der Gesetzgeber dennoch an der Pflicht zur öffentlichen Wohnadresse fest? Halten Sie diese Regelung für verhältnismäßig?

Mit freundlichen Grüßen

Malte R.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr R.,

 

Ihre Nachricht vom 18. Januar hat mich erreicht. 

 

Sie müssen bedenken, dass Prozesse oft von Personen selbst geführt werden, die nicht nur zur Ermittlung der Anschrift einen Rechtsanwalt beauftragen werden. 

 

Ferner darf jeder nach der Meldeanschrift bestimmter Personen bei der Landesbehörde nachfragen. Sie gibt nur dann keine Auskunft, wenn Gefährdungen der Person vorliegen. 

 

Es ist ein schwieriges Rechtsfeld. Einerseits bin ich wie Sie für den Datenschutz. Andererseits gibt es so viele Fake-News und es ist schwer zu ermitteln, wer dahinter steckt. So kam es zu der Entscheidung mit dem Impressum.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Gregor Gysi

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