Hallo Herr Gysi, haben sie jemals das Kapital komplett durchgelesen?
Weitere Fragen an Gregor Gysi
Selbstverständlich würden wir den § 218 StGB streichen, weil es die Entscheidung der Frau selbst sein muss, ob sie eine Schwangerschaft austrägt oder nicht. Ins Strafrecht gehört diese Regelung bestimmt nicht.
Es war ein linker Verlag, der sich jetzt auch der rechten Literatur widmet. Es gibt genügend rechte Verlage, die schon immer solche Bücher veröffentlichten. Da waren wir aber nie Autoren. Deshalb wollten wir dem Verlag erklären, weshalb wir bei ihm nicht mehr erscheinen werden.
Sie müssten die Bundesregierung oder die Treuhandanstalt fragen, weshalb sie das ihr übertragene Vermögen der SED nicht für solche Zwecke eingesetzt hat, die Sie sich wünschen.
Da ich nicht ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, sondern stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Kultur und Medien bin, bitte ich Sie, Ihre Frage an ein ordentliches Mitglied im Rechtsausschuss, zum Beispiel den rechtspolitischen Sprecher der Fraktion Die Linke, MdB Luke Hoß, zu richten.

