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Frage von Jörg P. •

Fluglärm ist gesundheitsschädlich. Ist verantwortsungsloses Handeln nicht strafbar ?

„Der Staat hat die Pflicht, die Gesundheit der... Bürger zu schützen“ https://www.tagesspiegel.de/politik/waere-rechtlich-zulaessig-kanzleramtschef-braun-droht-ungeimpften-mit-einschraenkungen/27451430.html .
Die Genehmigung für den BER wurde erteilt, obwohl kein ausreichenden Schallschutz umgesetzt ist. https://mil.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/103.%20FLK%20%20Pr%C3%A4sentation%20IBN%20BER%20.pdf
Schallschutzes ist wegen technischen , wirtschaftlichen und Kapazitätsgründen für die Bürger nicht möglich. https://www.tagesspiegel.de/berlin/viel-laerm-am-ber-schallschutz-experte-erhebt-schwere-vorwuerfe-gegen-flughafengesellschaft/26872646.html
Am 6.8.2021 waren 227 Anflüge auf der Südbahn und am 8.8.2021 28 Flüge allein zwischen 22 und 23 Uhr. https://www.dfld.de/Mess/StatTag.php?R=002&S=029&D=06.08.2021&AS=1120001
Sie haben auf dieser Seite besseren Schallschutz angekündigt. Ist es nicht ein Straftat, wenn Politiker nichts tun und Körperverletzung durch Fluglärm zulassen ?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

Ihre Frage vom 14. September 2021 hat mich erreicht. Strafrechtlich kommt man in der Angelegenheit nicht weiter. Es war eben ein Fehler, den Flughafen in Schönefeld und nicht in Sperenberg zu errichten. Mit Ihrer Wahlstimme können Sie etwas unternehmen und natürlich ist es verantwortungslos, aber nicht in einem direkten Sinne strafbar.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

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