Bitcoin ist nach BFH-Urteil 2023 wie Gold ein 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG. Welche konkreten Verschärfungen schweben Ihnen vor, mit welcher steuersystematischen Begründung?
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis Berlin-Treptow-Köpenick werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist im Bundestag abstimmen. Hintergrund meiner Frage:
Am 6.7.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Haushalt 2027 beschlossen: Kryptowerte im Privatvermögen sollen den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden, Gewinne wären 'unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig' [1]. Laut Finanzminister Klingbeil soll die Änderung ab 1.1.2027 greifen; einen Bestandsschutz für Altbestände enthält der Entwurf nicht [2]. Das umsetzende Steuergesetz fehlt noch, darüber entscheidet der Bundestag.
Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt. Dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten [3]. Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.
[1] bundesfinanzministerium.de, PM 6.7...
Sehr geehrter Herr T.,
Ihre Frage vom 18. Juli hat mich erreicht.
Zunächst möchte ich festhalten, dass ich die steuerliche Bevorzugung von Einkommen aus Geldanlagen der unterschiedlichen Art gegenüber Einkommen aus Arbeit grundsätzlich für falsch halte. Es gibt keinen ersichtlichen Grund, warum Einkommen aus Geldanlagen geringer besteuert werden sollten als die Einkommen aus Arbeit.
Kryptowerte genießen dabei durch die bisherige Steuerfreiheit bei einer Haltefrist von länger als einem Jahr sogar ein doppeltes Privileg, weil es dann vollkommen unversteuerte Gewinne sind. Kryptowerte verhalten sich am Markt wie Aktien und nicht wie Gold. Derzeit sind Aktien gegenüber Kryptowerten sogar schlechter gestellt, da es für sie keine steuerfreie Haltefrist gibt. Wer Gleichbehandlung fordert, muss hier konsequenterweise für die Abschaffung der Krypto-Haltefrist stimmen. Umfangreiche Belege und Quellen finden Sie in der Begründung unseres entsprechenden Antrags: https://dserver.bundestag.de/btd/21/058/2105824.pdf
Zwar wird Bitcoin oft als neutrale Infrastruktur für Menschen zum Kleinsparen beworben, doch die Realität der Vermögensverteilung spricht eine andere Sprache: Die Bestände sind extrem ungleich verteilt – das oberste Quintil hält den massiven Großteil der Werte. Damit profitieren vor allem bereits Vermögende von den steuerlichen Vorteilen, was einer gerechten Verteilungspolitik widerspricht.
In Zeiten der globalen Klimakrise und Energieknappheit halten wir zudem den immensen Energieverbrauch von Proof-of-Work-Verfahren ohne ersichtlichen volkswirtschaftlichen Nutzen für problematisch. Auch wenn es nachhaltigere Ansätze gibt, bleibt der Ressourcenverbrauch gerade von Bitcoins im Verhältnis zu ihrem gesellschaftlichen Mehrwert unverhältnismäßig.
Meine grundlegende Überzeugung ist: Die wichtigste Säule für ein verlässliches finanzielles Polster im Alter muss eine starke, verlässliche gesetzliche Rente sein. Eine Politik, die die gesetzliche Rente schwächt und die Menschen stattdessen in den spekulativen Krypto-Markt drängt, halten wir für gefährlich. Allerdings stimme ich Ihnen zu, dass immer eine gesetzliche Gleichbehandlung erforderlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gregor Gysi

