Frage an Gregor Gysi von Bruno F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Gysi,
Gilt der Artikel 19 des Einigungsvertrages > Fortgeltung von Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung > der früheren DDR auch heute noch uneingeschränkt weiter
mit freundlichen Grüssen
Bruno Felgenhauer

Sehr geehrter Herr Felgenhauer,
selbstverständlich gilt Artikel 19 des Einigungsvertrages auch heute, Sie wissen aber, dass es in der Rechtsprechung auch Einschränkungen gab.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gysi