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Gisela Splett
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gisela Splett von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Dr. Splett,

vorweg: Es geht nicht um einen konkreten Einzelfall sondern um ein allgemeines Problem.

Am 28.1.11 lief unter

"Bundeswehroffiziere vor leeren Klassen?"

im WDR 3 ("Resonanzen", einige Tage später auch im Archiv nachzuhören: http://www.wdr3.de/no_cache/rueckblick.html?tx_wdr3archivsuche_pi1[swords]=&tx_wdr3archivsuche_pi1[sendung]=755&tx_wdr3archivsuche_pi1[allTime]=1&tx_wdr3archivsuche_pi1[search]=suchen) ein Beitrag.
Die Aussage: Eltern haben die Möglickeit, ihre Kinder vom Schulunterricht mit der Bundeswehr fern zu halten.

Im Bekanntenkreis hörte ich dazu:
"Im Infobrief des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom 28.9.10, WD 3-3010-260/10 wurde auf Seite 3 erwähnt, daß Eltern das alleinige Erziehungsrecht haben, wenn es um den sogen.Gesamtplan der Eltern( Brenner, 2. Auflage 2004, S. 67) geht.
Manche Eltern wollen mit ihrer Erziehung darauf hinwirken, daß ihre Kinder sich nicht für den extrem gefährlichen Soldatenberuf entscheiden. Diese Eltern lehnen die Teilnahme ihrer Kinder am Unterricht mit der Bundeswehr ab, da das Risiko der einseitigen Beeinflussung besteht. Da dieser Teil der elterlichen Erziehung zum sogen. Gesamtplan gehört, haben die Eltern in diesem Bereich das alleinige Erziehungsrecht. Die Folge: Es darf keinen Zwang zur Teilnahme am Unterricht mit der Bundeswehr geben".

Haben hier auch nach Ihrer Auffassung Eltern einen Rechtsanspruch darauf, ihre Kinder vom Unterricht mit der Bundeswehr fern zu halten?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf den WDR3-Beitrag. Den von Ihnen genannten Infobrief des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages habe ich unter http://www.bundestag.de/dokumente/analysen/2010/Schule_und_Bundeswehr.pdf gefunden. Hierein heißt es u.a.: „Informationen über die Bundeswehr im Pflichtteil des Schulunterrichts sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig. … Die Leitung der Informationsveranstaltung müsste aber bei der Schule verbleiben. Je umstrittener in der Öffentlichkeit die Inhalte der Veranstaltung sind, desto eher muss die Schule auf die Ausgewogenheit achten. Eine gezielte Beeinflussung der Schüler in eine bestimmte Richtung ist verfassungsrechtlich unzulässig. …“. Wenn ich den Infobrief richtig verstehe, ist Ihre Frage nicht ganz eindeutig mit ja oder nein zu beantworten. Offenbar kommt es darauf an, welche Inhalte die Veranstaltung genau hat und wie sie in den Unterricht insgesamt eingebettet ist, z.B. ob bereits im Vorfeld die SchülerInnen für kritische Aspekte sensibilisiert wurden.
Ich möchte Sie jedoch darauf hinweisen, dass wir GRÜNEN die Thematik im Landtag mit einem Antrag aufgegriffen haben, den Sie unter http://www.landtag-bw.de/wp14/drucksachen/5000/14_5759_d.pdf nachlesen können. Hierin haben wir beantragt, die institutionell verankerte Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr aufzukündigen und es den Schulen auch künftig anheimzustellen, ReferentInnen der Bundeswehr und der Friedensorganisationen/Kirchen bzw. Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit auf freiwilliger Basis und ausgewogene Weise in den Unterricht einzuladen.

Mit freundlichen Grüßen,
Gisela Splett