(...) Eine einfache Rückkehr zum Recht des FRG ist nicht mehr möglich. Denn würde das FRG wieder für alle Übersiedler angewandt, würden diejenigen schlechter gestellt, die seither von der Umstellung auf das SGB VI profitiert haben. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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