(...) Mit der Gesundheitsreform 2004 wurde die sogenannte „Patientenquittung“ eingeführt. Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, sich beim Arzt bescheinigen zu lassen, welche Leistungen dieser erbracht hat und welche vorläufigen Kosten hierdurch für die Krankenkasse entstehen. (...)
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