
(...) Das heißt, Ihre geschiedene Frau erhält einen Teil Ihrer erworbenen Rentenanwartschaften mit Renteneintritt ausgezahlt, wenn Sie während der gemeinsamen Ehe weniger Rentenanwartschaften erworben hat - also quasi weniger gearbeitet und weniger in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Dieser Versorgungs- oder Lastenausgleich entspricht dem Solidarprinzip der Ehe, wenn eben ein Partner (mehr) Anwartschaften aufgrund Berufstätigkeit erwirbt als der andere, weil dieser z. (...) zu Hause bleibt wegen der Kindererziehung, in Teilzeit arbeitet oder einer geringer bezahlten Tätigkeit nachgeht. (...)