
(...) Auch zwischen Deutschland und der Türkei gibt es so einen Vertrag, der regelt, dass die Krankenversicherung eines Patienten auch im jeweils anderen Land die Behandlungskosten übernimmt. (...) Ausnahmen für die Eltern gibt es nur in den Verträgen mit der Türkei und einigen Ländern des ehemaligen Jugoslawien. (...)