Fragen und Antworten

Antwort 10.01.2008 von Gerhard Henkel FREIE WÄHLER
(...) Das Rauchverbot muss in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen gelten und auch in Speisegaststätten, in Räumlichkeiten in denen sich Erwachsene mit Kindern aufhalten., also überall dort, wo Nichtraucher und Raucher zwangsläufig zusammentreffen. (...)
Über Gerhard Henkel
Berufliche Qualifikation
Ministerialrat a. D.Geburtsjahr
1946