Antwort von Gerhard Henkel
FREIE WÄHLER
• 10.01.2008

(...) Das Rauchverbot muss in allen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen gelten und auch in Speisegaststätten, in Räumlichkeiten in denen sich Erwachsene mit Kindern aufhalten., also überall dort, wo Nichtraucher und Raucher zwangsläufig zusammentreffen. (...)

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