(...) Beantragen ältere, hilfebedürftige Menschen aufgrund ihrer niedrigen Rente Sozialhilfe, kann der Staat, meines Wissens nach, diese von nahen Angehörigen - Kinder oder gegebenenfalls Eltern - zurückverlangen, sofern deren jährliches Einkommen 100.000 Euro nicht unterschreitet. Diese Regelung halte ich im Sinne der Solidarität, Subsidiarität und im Interesse des Steuerzahlers für richtig. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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