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Georg Schmid
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Frage von Thomas K. •

Frage an Georg Schmid von Thomas K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmid,

Es ist richtig, daß in der oben von ihnen erwähnten Heidelberger Studie die Auswirkungen des Passivrauchens bei den bis zu 79-jährigen untersucht wurden.
Bei der Schätzung der durch Passivrauch verursachten Todesfälle machen jedoch die letzten zwei Gruppen, d.h. die 75-84-jährigen und die über 85-jährigen über ein Drittel aus (Seite 25 und 27 der Studie).
Ist das wirklich glaubhaft und seriös?

Wie stehen Sie zu der folgender gängigen Stammtisch-Aussage:
"Wir sind ein Stammtisch, das ist doch eine geschlossene Gesellschaft. Das Rauchverbot gilt für uns nicht!

Vielen Dank für Ihre Antwort

Thomas Krauss

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Krauss,

da ich kein Mediziner bin, kann ich mir natürlich kein definitives Urteil über die Stichhaltigkeit der Heidelberger Studie erlauben. Sie dürfen aber davon ausgehen, dass Experten sie darauf hingewiesen haben, dass diese Studie wissenschaftlich fundiert, repräsentativ und nachvollziehbar ist. Ich sehe deshalb auch keinen Grund, warum sie nicht eine der Informationsquellen darstellen sollte, auf deren Grundlage wir politische Entscheidungen treffen.

Auch wenn etwa ein Drittel der Todesfälle durch Passivrauchen auf über 75-jährige Menschen entfallen sollte, besteht kein Grund, deswegen etwas an unseren Bestimmungen zum Nichtraucherschutz zu ändern. Es wäre zynisch, wenn man Todesfälle unter älteren Menschen infolge der Belastung durch die zahlreichen Giftstoffe im Tabakrauch als eher akzeptabel ansehen würde als solche unter jüngeren Menschen. Unabhängig von der Zahl der Todesfälle ist es nicht hinnehmbar, wenn Menschen durch das Suchtverhalten anderer in ihrer Gesundheit geschädigt werden. Hier muss der Staat eingreifen, um Nichtraucher vor dieser Gefahr zu schützen.

Ein Stammtisch kann sich nur dann als geschlossene Gesellschaft definieren, wenn er allein das ganze Wirtshaus oder zumindest einen abgeschlossenen Raum davon belegt und andere Gäste keinen Zutritt hierzu haben. Zudem müssen die "Mitglieder" dieser geschlossenen Gesellschaft namentlich bekannt sein. Nur denjenigen, die zu den Mitgliedern zählen, darf Zutritt gewährt werden, wohingegen Laufkundschaft ausgesperrt bleiben muss. Außerdem ist es nicht erlaubt, die "Mitgliedschaft" beim Stammtisch kurzfristig am Eingang, z. B. für einen Abend, zu vergeben.

Liegt nach Erfüllung dieser Voraussetzungen eine geschlossene Gesellschaft vor, obliegt es dem Gastwirt als Hausherrn zu entscheiden, ob er das Rauchen prinzipiell gestattet. Wenn er das Rauchen erlaubt, ist es Sache des Stammtischs zu entscheiden, ob in der geschlossenen Gesellschaft geraucht werden darf oder nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag