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Georg Schmid
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Frage von Norbert H. •

Frage an Georg Schmid von Norbert H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schmid,

ich hätte nur zwei Fragen:

1) Ich mache die Erfahrung, daß sich der Großteil der überlebenden Wirtschaften auf dem Land gar nicht an das Rauchverbot halten.
Ist ein schärferer Vollzug geplant oder können Sie die liberale Handhabung garantieren?

2) Stimmt es eigentlich, daß von den zitierten 3.001 Passiv-Rauchtoten über die Hälfte über 80 Jahre alt war und haben Sie zur Untermauerung der Zahl der Passivrauchtoten auch andere unabhängige Studien als die des DKFZ herangezogen.

Sollte die Zahl nicht stimmen, bitte ich Sie um die Nennung des Anteils der über 80-jährigen (Sie müssen die Studie ja kennen)und um die Nennung einer (unabhängigen) Referenzstudie.

Vielen Dank

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Höllerer,

Ihren Eindruck, dass sich ein großer Teil der Gastwirtschaften im ländlichen Raum nicht an das Nichtraucherschutzgesetz hält, kann ich nicht bestätigen. Vielmehr können in ganz Bayern und gerade auch in den ländlichen Regionen jetzt auch Nichtraucher und Familien mit Kindern Gasthäuser und Cafes besuchen, ohne damit rechnen zu müssen, durch den mit einer Vielzahl von krebserregenden Stoffen belasteten Zigarettenrauch anderer geschädigt zu werden.

Allerdings haben Sie recht, dass es an einigen Orten und gerade in den bayerischen Metropolen ein Vollzugsproblem bei der Durchsetzung des Nichtraucherschutzes gibt. Hier stehen die Vollzugsbehörden - und das sind die zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte - in der Pflicht, die vom Gesundheitsministerium in seinen Vollzugshinweisen vorgegebenen Maßnahmen zu ergreifen, etwa in­dem sie Stichproben durchführen und Beschwerden über Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz nachgehen. In Bayern gilt: Gesetz ist Gesetz und das heißt, es muss auch vollzogen werden. Ein Gesetz verliert seinen Sinn, wenn es nicht angewandt wird und Verstöße dagegen keine Konsequenzen nach sich ziehen. Das liegt im Interesse aller Beteiligten - und verhindert auch Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten derer, die sich an die Gesetze halten.

In Ihrem Schreiben bezweifeln Sie, dass die durch die Heidelberger Studie von 2005 belegten rund 3.300 Todesfälle infolge Passivrauchens tatsächlich auf diese Ursache zurückzuführen seien. Dabei übersehen Sie, dass die betreffende Studie sogar eine eher konservative Einschätzung abgegeben hat - und die Zahl der Opfer durch Passivrauchen vermutlich noch deutlich höher liegt. Im Übrigen wurde besagte Studie in einer Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit als wissenschaftlich fundiert bestätigt - wobei sie im Übrigen auch nur die Auswirkungen des Passivrauchens auf die Altersgruppe zwischen 18 und 79 Jahren untersucht hat. Die über 80jährigen, die Sie ansprechen, sind in dieser Untersuchung folglich gar nicht enthalten.

Bestätigt werden die Ergebnisse der Heidelberger Studie auch dadurch, dass in Ländern wie Italien die Zahl der Todesfälle durch Herz- und Kreislauferkrankungen nach Einführung des Rauchverbots signifikant zurückgegangen ist. Auch die übrigen europäischen Länder, die den Nichtraucherschutz in der Gastronomie durchgesetzt haben, berichten von positiven Rückwirkungen auf die Volksgesundheit und einen deutlichen Rückgang der Todesfälle infolge Passivrauchens.

Im Übrigen bin ich der Ansicht, dass unabhängig von den Zahlen jeder einzelne Fall, in dem die Gesundheit eines Menschen unverschuldet durch Passivrauchen beeinträchtigt wird, einer zu viel ist. Wenn Menschen sich durch Rauchen selbst schädigen wollen, ist dies in ihr eigenes Belieben gestellt, auch wenn sie damit die Gesundheitssysteme - und damit auch die übrigen Versicherten - belasten. Es kann aber nicht angehen, dass sie die Gesundheit und das Leben anderer Menschen dadurch gefährden, dass sie nicht bereit sind, in geschlossenen Räumen auf das Rauchen zu verzichten. Schließlich kommt zu den vermutlich mehr als 3.300 Todesfällen durch Passivrauchen noch eine weit größere Zahl dadurch ausgelöster asthmatischer Erkrankungen und anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Deshalb ist hier die Schutzfunktion des Staates gefordert.

Mit freundlichen Grüßen

Georg Schmid, MdL
Vorsitzender der CSU-Fraktion
im Bayerischen Landtag