Frage von Julia S. • 14.10.2024

Antwort von Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU • 27.11.2024
Weiterhin gilt der Grundsatz der nationalen Tiertransport-Verordnung, die die EU-Verordnung ergänzt, dass kein Tiertransport stattfinden darf, wenn Verletzungen oder unnötiges Leid nicht vermieden werden können.