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Georg Liebl
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Frage von Christoph P. •

Frage an Georg Liebl von Christoph P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Liebl,

in Baden-Württemberg gibt es für Strafgefangene (Jugendliche) das sogenannte "Projekt Chance" um sie vor dem negativen Einfluss bei einer Erstverurteilung im Strafvollzug zu schützen, da man der Meinung ist, dass sie erst im Strafvollzug "richtig" kriminell werden. Was halten Sie von solchen Strafmaßnahmen ?? Wäre so etwas in Bayern vorstellbar (oder gibt es so etwas schon ?) bzw ist es sinnvoll vom klassischen "Knast" gerade für Jugendliche wegzukommen um ihnen mehr Erziehung statt Strafe zu geben ??

Wie sollte in Zukunft mit Schwerverbrechern umgegangen werden (gerade mit psychisch labilen Personen) ? Welche Möglichkeiten sehen Sie ? Für immer Wegsperren (Knast/Psychatrie ...Extrembeispiel: sie in einer Sperrstadt sich selbst überlassen) oder versuchen sie zu resozialisieren (ist dies überhaupt möglich (Wiederholungstäter) ) ??

Mfg

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Peschke,

ihre vielen Detailfragen haben nach meinem Verständnis ihrer Fragen zwei Schwerpunkte:
1. Schwerpunkt: Wie soll man mit Jugendlichen umgehen wenn sie straffällig werden ?
2. Schwerpunkt: Wie soll man mit Schwerverbrechern umgehen, im Besonderen mit psychisch Kranken ?

Zusätzliche Anmerkung: Den Jugendstrafvollzug in Baden-Württemberg kenne ich nicht. Aufs Geradewohl zu antworten ist nicht meine Art seriös zu arbeiten.

Nun meine Antwort:

Zu Recht gibt es in Deutschland ein Jugendstrafrecht, weil Jugendliche (14 Jahre bis 18 Jahre) so sieht es der Gesetzgeber , noch nicht wie Erwachsene (ab 18 Jahren) beurteilt werden sollen. Der Aspekt der Erziehung spielt hier noch eine Rolle. Das ist meines Erachtens vom Grundsatz richtig.
Allerdings sind Gesetze immer wieder zu überprüfen ob sie wirken und sinnvoll sind, d.h. ihren Sinn erfüllen. Immerhin müssen wir alle vor Straftaten, auch von Jugendlichen geschützt werden.
Wenn erzieherische Maßnahmen nicht helfen, muss auch ein Jugendlicher die volle Härte des Gesetzes spüren.
Die Straffälligkeit von Jugendlichen kann und darf nicht nur vom Ergebnis her, hier der Straffälligkeit, betrachtet und beurteilt werden. Es ist schon zu fragen wurden erkannte Ursachen von Gewalt, möglicherweise erfahrene Gewalt durch die Eltern als Kind. Hier wäre dann ein politisches Konzept zu entwickeln, um Gewalt gegenüber Kindern einzudämmen bzw. zu verhindern, notfalls durch z.B. dadurch, dass man den Eltern die Kinder wegnimmt. Es gibt übrigens positive Erfahrungen mit bestimmten Erziehungscamps. Diese Erfahrungen sollten genutzt und umgesetzt werden. Hierfür sollte auch Geld investiert werden. Fazit: Erziehung im Vordergrund. Wenn Erziehung nicht greift auch hart und konsequent anfassen. Ganz wichtig ist, besonders bei Jugendlichen, dass der Straftat schnellstens die Verurteilung bzw. Erziehungsmaßnahme folgt. Gewaltstraftaten gegen Menschen, im Besonderen gegen Schwächere (z.B. ältere Menschen, Kinder ,Behinderte, Schwangere) sollten auch bei Jugendlichen hart geahndet werden, ich kann mir durchaus vorstellen, dass bei diesen Straftaten das heutige Jugendstrafrecht nicht konsequent und hart genug ist.
In Kürze noch eine Antwort zu erwachsenen Straftätern, im Besonderen zu sog. Schwerverbrechern:
Es gibt immer ein Ausbalancieren des Gesetzgebers zwischen Schadensabwendung und -Vermeidung vor den Verbrechen von Schwerverbrechern und dem Willen einer humanen Gesellschaft, wie wir es sein wollen, dem Schwerverbrecher auch noch eine letzte Chance der Resozialisierung nach der verbüßten Strafe zu geben. Das Recht der Allgemeinheit auf Schutz vor Schwerverbrechern wiegt natürlich viel höher als die Chance zur Resozialisierung, die dem Schwerverbrecher nach Verbüßung der Strafe eingeräumt werden soll. Sicher gibt es auch Straftäter und Straftäterinnen, die aufgrund der Schwere der Tat oder z.B. aufgrund einer psychischen Störung nicht mehr resozialisierbar sind, d.h. diese Gruppe von Tätern muss auf Dauer von der Allgemeinheit ferngehalten werden, z.B. durch Dauereinweisung in eine psychiatrische Anstalt (allerdings ausbruchsicher).

Mit freundlichen Grüßen

Georg Liebl